Der 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages
über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom
17. Juni 1991 ist Anlass zu neuen politischen Aktivitäten geworden;
ein deutsch-polnischer Bildungsausschuss wurde ins Leben gerufen
(ausführliche Information hier).
Die Berufung
eines solchen Gremiums auf Regierungsebene lässt auf eine verbesserte
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im Bereich der Bildung
hoffen. Zu erwarten ist eine konsequentere Bildungspolitik im Bezug
auf die Sprache und Kultur des Nachbarlandes und eine bessere Abstimmung
der Einzelmaßnahmen, insbesondere in Deutschland mit seiner föderalen
Bildungsstruktur.
Zu den
Hauptaufgaben des Ausschusses gehören:
- die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für
den Polnischunterricht als Fremd- und Muttersprache im öffentlichen
und privaten Schulzweig,
- Abstimmung über die gegenseitige Anerkennung der beruflichen
Qualifikation von Lehrern und über deren Einstellung,
- Kooperation im Bereich der beruflichen Fortbildung und
des Lehreraustausches,
- Förderung der gemeinsamen Bildungsprojekte in den Schulen und
Vorschuleinrichtungen (insbesondere in den Grenzregionen),
- Förderung des schulischen und ausserschulischen Jugendaustausches,
- Kooperation im Hochschulbereich.
An der
Arbeit des Ausschusses sind ca. 50 ständige Mitglieder, Verterter
des Bundes, der Länder, der polnischen Zentrale und der Wojewodschaften,
beteiligt. Ihre Aufgabe ist es eine Bestandsaufnahme zu erstellen und
eine Strategie für die zuständigen Institutionen vorzuschlagen.
Der Ausschuss
bereitet Expertisen vor. Allgemein zugängliche Texte sind unter
"Berichte / Mitteilungen" zu finden.